Jüngst lief es wieder über die Ticker: Mehr Druck auf Langzeitarbeitslose ...

Hier ein Fall der an Substanzlosigkeit nicht zu unterbieten ist, kreiert vom Jobcenter Krefeld - Androhung von Sanktionen

Das Jobcenter Krefeld ist eine Gesellschaft des Öffentlichen Rechts. Es wird vertreten durch Herrn Franz Josef Schmitz (Leiter der Geschäftsführungsebene). (Quelle: http://www.jobcenter-krefeld.de/site/impressum/) Foto von Franz Josef Schmitz
Jobcenter Krefeld
Fütingsweg 34
47805 Krefeld
arge-krefeld-sanktion

Wesentlicher Inhalt des Vorwurfs seitens des Jobcenters in Krefeld:

"Ihnen wurde am 06.11.2013 folgender Vermittlungsvorschlag unterbreitet: ..."

"Nach meiner Kenntnis ist das Zustandekommen eines Beschäftugungsverhältnisses daran gescheitert, daß Sie sich nicht vorgestellt haben."

"Damit kann der Tatbestand für den Eintritt einer Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II gem. § 31 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) gegeben sein. Ich verweise auf die Rechtsfolgenbelehrung im Vermittlungsvorschlag."

"Bevor ich über den Eintritt einer Sanktion entscheide, gebe ich Ihnen Gelegenheit, sich zu den oben genannten Tatsachen und den Gründen Ihrees Verhaltens bis zum 23.12.2013 zu äußern. Ihre Stellungnahme ist schriftlich abzugeben."

"Sollte keine Äußerung innerhalb der Frist vorliegen, gehe ich davon aus, daß die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen. In diesem Fall wird Ihnen noch ein gesonderter Bescheid zugehen."

Gegenrede:

1.) "Nach meiner Kenntnis ist das Zustandekommen eines Beschäftugungsverhältnisses daran gescheitert, daß Sie sich nicht vorgestellt haben." Eine solche Aussage bedingt das Voliegen einer verbindlichen Einstellungszusage seitens des potentiellen Arbeitgebers zu Händen des Jobcenter für zur Vermittlung von diesem vorgeschlagene Arbeitslose. Liegt eine solche, verbindliche Einstellungszusage dem Jobcenter nicht vor, ist die hier gemachte Aussage unzutreffend, zumal diese Aussage mittels nachgewiesener Onlinebewerbung widerlegt ist (Siehe Sent Email).

2.) "Damit kann der Tatbestand für den Eintritt einer Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II gem. § 31 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) gegeben sein. Ich verweise auf die Rechtsfolgenbelehrung im Vermittlungsvorschlag." Vermittlungsvorschläge des Jobcenters Krefeld beinhalten keine Rechtsfolgenbelehrung, somit sind Rechtsfolgen die sich aus einem Vermittlungsvorschlag des Jobcenters Krefeld herleiten, schon rein formaljuristisch völlig gegenstandslos.

drhenrikvalen